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Fortbildungen für Hebammen – Weiterbildung und Zertifizierung auf einen Blick

Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Notfallmanagement: KursRadar bündelt Fortbildungen für Hebammen und Entbindungspfleger im DACH-Raum. Zertifizierte Kurse nach Schwerpunkt, Datum und Ort – bundesweit, ohne Suche auf verstreuten Verbands- und Kammerseiten.

Fortbildungspflicht für Hebammen

Das Hebammengesetz (HebG) verpflichtet Hebammen zur regelmäßigen Fortbildung. Mindestens 40 Stunden innerhalb von 5 Jahren sind nachzuweisen – bei freiberuflichen Hebammen ist dies Voraussetzung für den Abschluss von Berufshaftpflichtversicherungen. Die Suche nach geeigneten Kursen ist heute auf Verbands-, Kammer- und Klinikseiten verteilt. KursRadar bündelt das an einem Ort.

Themen und Schwerpunkte

Die Fortbildungslandschaft für Hebammen deckt klinische und beratende Schwerpunkte ab:

  • Geburtshilfe: CTG-Auswertung, Schulterdystokie, Beckenendlage
  • Wochenbettbetreuung: Rückbildung, Wundheilung, psychische Gesundheit
  • Stillberatung: IBCLC-Vorbereitung, Laktationsmanagement, Abstillen
  • Notfallmanagement: Reanimation Neugeborene, PPH, Eklampsie
  • Alternative Geburtshilfe: Wassergeburt, Hausgeburt, Beleghebamme
  • Kommunikation & Recht: Aufklärung, Dokumentation, Haftungsfragen

Für wen ist KursRadar?

Die Plattform richtet sich an freiberufliche Hebammen, Beleghebammen, Klinik-Hebammen sowie Entbindungspfleger. Auch Hebammenstudentinnen und -studenten finden auf KursRadar Orientierung. Alle Fortbildungen lassen sich nach Zielgruppe, Format und Schwerpunkt filtern.

KursRadar für Hebammen – im Aufbau

Aktuell ist KursRadar auf Zahnmedizin spezialisiert – mit über 2.000 Fortbildungen und 30+ Veranstaltern. Der Ausbau auf Hebammenwesen ist in Vorbereitung. Trag dich jetzt ein und erfahre als Erste/r, wenn Kurse in deinem Fachgebiet verfügbar sind.

Das Hebammengesetz schreibt mindestens 40 Stunden Fortbildung innerhalb von 5 Jahren vor. Für freiberufliche Hebammen ist der Fortbildungsnachweis zudem Voraussetzung für den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung – ohne die keine selbstständige Tätigkeit möglich ist.