Fortbildungen für Hebammen – Weiterbildung und Zertifizierung auf einen Blick
Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Notfallmanagement: KursRadar bündelt Fortbildungen für Hebammen und Entbindungspfleger im DACH-Raum. Zertifizierte Kurse nach Schwerpunkt, Datum und Ort – bundesweit, ohne Suche auf verstreuten Verbands- und Kammerseiten.
Fortbildungspflicht für Hebammen
Das Hebammengesetz (HebG) verpflichtet Hebammen zur regelmäßigen Fortbildung. Mindestens 40 Stunden innerhalb von 5 Jahren sind nachzuweisen – bei freiberuflichen Hebammen ist dies Voraussetzung für den Abschluss von Berufshaftpflichtversicherungen. Die Suche nach geeigneten Kursen ist heute auf Verbands-, Kammer- und Klinikseiten verteilt. KursRadar bündelt das an einem Ort.
Themen und Schwerpunkte
Die Fortbildungslandschaft für Hebammen deckt klinische und beratende Schwerpunkte ab:
- Geburtshilfe: CTG-Auswertung, Schulterdystokie, Beckenendlage
- Wochenbettbetreuung: Rückbildung, Wundheilung, psychische Gesundheit
- Stillberatung: IBCLC-Vorbereitung, Laktationsmanagement, Abstillen
- Notfallmanagement: Reanimation Neugeborene, PPH, Eklampsie
- Alternative Geburtshilfe: Wassergeburt, Hausgeburt, Beleghebamme
- Kommunikation & Recht: Aufklärung, Dokumentation, Haftungsfragen
Für wen ist KursRadar?
Die Plattform richtet sich an freiberufliche Hebammen, Beleghebammen, Klinik-Hebammen sowie Entbindungspfleger. Auch Hebammenstudentinnen und -studenten finden auf KursRadar Orientierung. Alle Fortbildungen lassen sich nach Zielgruppe, Format und Schwerpunkt filtern.
KursRadar für Hebammen – im Aufbau
Aktuell ist KursRadar auf Zahnmedizin spezialisiert – mit über 2.000 Fortbildungen und 30+ Veranstaltern. Der Ausbau auf Hebammenwesen ist in Vorbereitung. Trag dich jetzt ein und erfahre als Erste/r, wenn Kurse in deinem Fachgebiet verfügbar sind.
Das Hebammengesetz schreibt mindestens 40 Stunden Fortbildung innerhalb von 5 Jahren vor. Für freiberufliche Hebammen ist der Fortbildungsnachweis zudem Voraussetzung für den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung – ohne die keine selbstständige Tätigkeit möglich ist.