AGB für Veranstalter
KursRadar GmbH — kurs-radar.com
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform kurs-radar.com (nachfolgend „Plattform“) durch Veranstalter von Fortbildungen im Gesundheitswesen.
(2) Vertragspartner ist die:
Unternehmen
KursRadar GmbH
Adresse
Südfeldwiese 1
32107 Bad Salzuflen
Geschäftsführer
Robin Venghaus
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo, HRB 11862
(3) Mit der Registrierung als Veranstalter auf der Plattform akzeptiert der Veranstalter diese AGB.
(4) Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen KursRadar und dem Veranstalter. Für Endnutzer der Plattform gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) KursRadar stellt Veranstaltern folgende Leistungen bereit:
a) Kostenlose Event-Listung
- Darstellung der Veranstaltungen auf der Plattform mit allen relevanten Informationen (Titel, Datum, Ort, Beschreibung, Preis, CME-Punkte)
- Auffindbarkeit über Suche und Filter
- Darstellung auf programmatischen Seiten (Stadt-, Fachgebiet-, Veranstalter-Seiten)
b) Lead-Generierung
- Vermittlung von Interessenten, die sich über die Plattform für eine Veranstaltung anmelden oder eine Buchungsanfrage stellen (nachfolgend „Leads“)
- Übermittlung der Lead-Daten an den Veranstalter
(2) KursRadar ist Vermittler und nicht Veranstalter der gelisteten Events. Das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt ausschließlich zwischen diesen zustande.
(3) KursRadar schuldet keinen bestimmten Erfolg hinsichtlich der Anzahl generierter Leads oder der Teilnehmerzahlen.
§ 3 Registrierung als Veranstalter
(1) Die Nutzung der Veranstalter-Funktionen setzt eine Registrierung voraus.
(2) Bei der Registrierung hat der Veranstalter wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere:
- Firmenname und Rechtsform
- Anschrift
- Ansprechpartner und Kontaktdaten
- USt-IdNr. (sofern vorhanden)
(3) Änderungen der Registrierungsdaten sind KursRadar unverzüglich mitzuteilen.
(4) Der Veranstalter sichert zu, dass er berechtigt ist, die eingestellten Veranstaltungen anzubieten.
§ 3a Einführungskonditionen
(1) Die in § 4 genannten Vergütungssätze (5 % bzw. 1,00 EUR) gelten als Einführungskonditionen. Der Schutzzeitraum beträgt 12 Monate ab dem Datum der Akzeptanz dieser AGB durch den Veranstalter.
(2) Während des Schutzzeitraums sind die Vergütungssätze unveränderlich.
(3) KursRadar kann geänderte Konditionen mit einer Ankündigungsfrist von 90 Tagen zum Ende des Schutzzeitraums oder zu einem späteren Zeitpunkt einführen. Die Ankündigung darf innerhalb des Schutzzeitraums erfolgen, wird jedoch frühestens mit Ablauf des Schutzzeitraums wirksam.
(4) Ohne Ankündigung gelten die Einführungskonditionen über den Schutzzeitraum hinaus fort, bis KursRadar eine Änderung mit 90-Tage-Frist ankündigt.
§ 4 Vergütung und Provisionsmodell
(1) Die Listung von Veranstaltungen auf der Plattform ist für den Veranstalter kostenfrei.
(2) Für jeden vermittelten Lead erhält KursRadar eine Vermittlungsprovision:
a) Kostenpflichtige Veranstaltungen
- 5 % der Teilnahmegebühr (brutto) pro vermitteltem Lead
b) Kostenlose Veranstaltungen
- 1,00 EUR (netto) pro vermitteltem Lead
(3) Ein Lead gilt als vermittelt, wenn ein Nutzer über ein Formular auf der Plattform seine Kontaktdaten hinterlässt (Formularabsendung) und diese Daten an den Veranstalter übermittelt werden. Reine Klicks auf externe Links des Veranstalters stellen keinen vermittelten Lead dar.
(4) Die Provision wird fällig mit Übermittlung des Leads an den Veranstalter, unabhängig davon, ob der Interessent tatsächlich an der Veranstaltung teilnimmt.
(5) Alle genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) KursRadar erstellt dem Veranstalter monatlich eine Sammelrechnung über alle im Abrechnungszeitraum angefallenen Vermittlungsprovisionen.
(2) Die Rechnung wird in elektronischer Form (PDF per E-Mail) übermittelt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Kommt der Veranstalter in Zahlungsverzug, ist KursRadar berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4a) Im Fall des Zahlungsverzugs ist KursRadar berechtigt, eine Mahnkostenpauschale von 5,00 EUR je Mahnung zu erheben, insgesamt jedoch maximal 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB).
(5) Der Veranstalter hat das Recht, Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich zu beanstanden. Unbeanstandete Rechnungen gelten als anerkannt.
(6) KursRadar stellt dem Veranstalter eine Übersicht der vermittelten Leads je Abrechnungszeitraum zur Verfügung.
§ 6 Pflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter verpflichtet sich:
- Vollständige und korrekte Veranstaltungsinformationen bereitzustellen, insbesondere: Titel, Beschreibung, Datum, Uhrzeit, Ort, Preis, CME-Punkte, Kontaktdaten
- Änderungen an Veranstaltungen (Termin, Ort, Preis, Absage) unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, an KursRadar zu melden
- Vermittelte Leads vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der jeweiligen Veranstaltung zu kontaktieren
- Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung von Lead-Daten einzuhalten (siehe § 9)
- Keine irreführenden oder falschen Veranstaltungsinformationen einzustellen
(2) Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Pflichten ist KursRadar berechtigt, den Veranstalter-Account vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
§ 7 Pflichten von KursRadar
(1) KursRadar verpflichtet sich:
- Die Plattform in technisch zuverlässigem Zustand bereitzustellen
- Veranstaltungen des Veranstalters zeitnah nach Übermittlung auf der Plattform zu veröffentlichen
- Vermittelte Lead-Daten zeitnah an den Veranstalter zu übermitteln
- Eine transparente Abrechnung der Vermittlungsprovisionen bereitzustellen
(2) KursRadar garantiert keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform. Vorübergehende Unterbrechungen aufgrund von Wartung oder technischen Störungen begründen keine Ansprüche des Veranstalters.
§ 8 Haftung
(1) KursRadar haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet KursRadar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) KursRadar haftet insbesondere nicht für:
- Die Anzahl oder Qualität generierter Leads
- Das Zustandekommen von Verträgen zwischen Veranstalter und Teilnehmern
- Entgangene Teilnahmegebühren oder entgangenen Gewinn
- Handlungen oder Unterlassungen der vermittelten Interessenten
(4) Der Veranstalter stellt KursRadar von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten des Veranstalters nach § 6 resultieren.
§ 9 Datenschutz und Lead-Weitergabe
(1) KursRadar und der Veranstalter sind jeweils eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist nicht erforderlich.
(2) Die Weitergabe von Lead-Daten an den Veranstalter erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung). Der Nutzer bucht über KursRadar eine Veranstaltung des Veranstalters; die Datenübermittlung ist zur Durchführung dieser Vertragsanbahnung erforderlich.
(3) Der Veranstalter verarbeitet die erhaltenen Lead-Daten als eigenständiger Verantwortlicher. Er ist verpflichtet, die Daten ausschließlich zum Zweck der jeweiligen Veranstaltung zu verwenden.
(4) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Lead-Daten nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für andere Zwecke (z. B. allgemeines Marketing) zu verwenden, es sei denn, der Interessent hat hierzu gesondert eingewilligt.
(5) Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail an info@kurs-radar.com bzw. an die registrierte E-Mail-Adresse des Veranstalters erfolgen.
(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung werden die Veranstaltungen des Veranstalters von der Plattform entfernt.
(4) Bereits entstandene Provisionsansprüche von KursRadar bleiben von der Kündigung unberührt. Offene Rechnungen sind auch nach Kündigung zu begleichen.
(5) KursRadar ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Veranstalter wesentlich gegen diese AGB verstößt oder mit der Zahlung von Provisionen länger als 30 Tage in Verzug ist.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) KursRadar behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei Änderungen des Leistungsumfangs oder des Provisionsmodells.
(2) Änderungen werden dem Veranstalter mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
(3) Der Veranstalter hat das Recht, den geänderten AGB innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Veranstalter, ist KursRadar berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
(4) Widerspricht der Veranstalter nicht fristgerecht, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der KursRadar GmbH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.