
Ausbildung zum:r Brandschutzhelfer:in Region NRW in Köln
### Rechtliche Grundlagen und Anforderungen Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichten Unternehmer, ihre Arbeitsstätten so zu betreiben, dass gesundheitliche und sicherheitstechnische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. In der zahnärztlichen Praxis besteht daher die Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. In allen europäischen Ländern ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Mitarbeiter zu benennen, der die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes übernimmt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt eine Nachschulung alle 3 Jahre. ### Seminaraufbau Brandschutz ist Teamarbeit – sowohl Zahnärzte:innen als auch Mitarbeiter:innen können teilnehmen. Das Seminar besteht aus einem theoretischen Teil sowie einer praktischen Löschübung am Brandsimulator. ### Inhalte – Theoretischer Teil - Entstehung von Bränden und Brandklassen A, B, C und F - Einführung und rechtliche Grundlagen - Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzordnung DIN 14096 - Flucht- und Rettungswege, Alarmierungsmittel - Eignung und Wirkungsweise von Löschmitteln - Tragbare Feuerlöscher: Aufbau und Handhabung - Verhalten nach einem Brandfall ### Inhalte – Praktischer Teil - Löschtaktik und eigene Grenzen bei Entstehungsbränden - Praktische Übungen mit Feuerlöschern am Brandsimulator - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Feuerlöschern In der Pause ist für Ihr leibliches Wohl gesorgt.





















