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Bildungsurlaub Hessen: 5 Tage HBUG für Praxis & Klinik 2026

In Hessen gilt das HBUG. Als angestellte/r ZFA, Zahntechniker/in oder Psychotherapeut/in hast du 5 Tage pro Jahr bezahlten Bildungsurlaub – mit **Blockregel**: 5 aufeinanderfolgende Tage oder Aufteilung 2+3 innerhalb 8 Wochen. 6 Wochen Antragsfrist. Keine explizite starre Wartezeit im Gesetz – praktisch nach Anerkennungsnachweis und Antragsfrist.

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Inhalt

Bildungsurlaub Hessen – Kernfakten

Blockregel: 5 in Folge oder 2+3

Hessen erlaubt Flexibilität bei der zeitlichen Aufteilung:

  • Variante 1: 5 aufeinanderfolgende Tage (klassisch).
  • Variante 2: 2 + 3 aufgeteilt innerhalb von 8 Wochen. Ideal für berufsbegleitende Weiterbildungen, die in Blöcken laufen.

Wer Anspruch hat

  • Angestellte ZFA, ZMP, ZMV in Praxen und MVZ (Frankfurt = grosser MVZ-Standort mit BGM-Programmen).
  • Angestellte Zahnärzt/innen an Uniklinika Frankfurt (UKF), Marburg, Giessen (UKGM).
  • Angestellte Zahntechniker/innen im Labor.
  • Angestellte Psychotherapeut/innen an Uniklinika, Vitos-Kliniken.

Anerkennungsstelle

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration / Regierungspräsidium Darmstadt. 10 Wochen Anbieter-Antragsfrist vor Kursbeginn.

Quelle: HBUG – rv.hessenrecht.hessen.de. Rechtsstand 27.07.2026.

5 Tage/Jahr nach HBUG — 5 aufeinander folgend oder als 2+3-Block in 8 Wochen aufteilbar.