Bildungsurlaub Hessen: 5 Tage HBUG für Praxis & Klinik 2026
In Hessen gilt das HBUG. Als angestellte/r ZFA, Zahntechniker/in oder Psychotherapeut/in hast du 5 Tage pro Jahr bezahlten Bildungsurlaub – mit **Blockregel**: 5 aufeinanderfolgende Tage oder Aufteilung 2+3 innerhalb 8 Wochen. 6 Wochen Antragsfrist. Keine explizite starre Wartezeit im Gesetz – praktisch nach Anerkennungsnachweis und Antragsfrist.
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Bildungsurlaub Hessen – Kernfakten
Blockregel: 5 in Folge oder 2+3
Hessen erlaubt Flexibilität bei der zeitlichen Aufteilung:
- Variante 1: 5 aufeinanderfolgende Tage (klassisch).
- Variante 2: 2 + 3 aufgeteilt innerhalb von 8 Wochen. Ideal für berufsbegleitende Weiterbildungen, die in Blöcken laufen.
Wer Anspruch hat
- Angestellte ZFA, ZMP, ZMV in Praxen und MVZ (Frankfurt = grosser MVZ-Standort mit BGM-Programmen).
- Angestellte Zahnärzt/innen an Uniklinika Frankfurt (UKF), Marburg, Giessen (UKGM).
- Angestellte Zahntechniker/innen im Labor.
- Angestellte Psychotherapeut/innen an Uniklinika, Vitos-Kliniken.
Anerkennungsstelle
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration / Regierungspräsidium Darmstadt. 10 Wochen Anbieter-Antragsfrist vor Kursbeginn.
Quelle: HBUG – rv.hessenrecht.hessen.de. Rechtsstand 27.07.2026.
5 Tage/Jahr nach HBUG — 5 aufeinander folgend oder als 2+3-Block in 8 Wochen aufteilbar.