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Bildungsurlaub Niedersachsen: 5 Tage NBildUG für Praxis & Klinik 2026

In Niedersachsen gilt das NBildUG. Als angestellte/r ZFA, Zahntechniker/in oder Psychotherapeut/in hast du 5 Tage pro Jahr bezahlten Bildungsurlaub. Kurze **4-Wochen-Antragsfrist** und **USP: bis zu 20 Tage am Stück ansparbar** (3 Jahre rückwirkend + laufendes Jahr, mit AG-Zustimmung, für EINE Massnahme). Ideal für geplante Meister- oder Weiterbildungs-Blockwochen.

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Inhalt

Bildungsurlaub Niedersachsen – Kernfakten

USP: 20-Tage-Kumulierung

Niedersachsen bietet eine deutschlandweit einzigartige Regel: Bis zu 20 Tage am Stück ansparbar. Konkret: 3 Jahre nicht genutzte Bildungsurlaubs-Tage + das laufende Jahr = maximal 20 Tage möglich. Voraussetzung: Zustimmung des AG und Nutzung für EINE Massnahme (z.B. Meisterkurs, Fachweiterbildung Psychotherapie).

Praxis-Beispiel: ZFA hat 2023 keine Tage genutzt, 2024 keine, 2025 keine. Zusammen mit 2026 kann sie 4 × 5 = 20 Tage am Stück nehmen – z.B. für eine 4-Wochen-ZMP-Fortbildung.

4-Wochen-Antragsfrist – kurz und flexibel

Nur 4 Wochen vor Kursbeginn – die kürzeste in DE zusammen mit Bremen. Erlaubt kurzfristige Kursanmeldungen.

Wer Anspruch hat

  • Angestellte ZFA, ZMP, ZMV, ZMF in Praxen und MVZ.
  • Angestellte Zahnärzt/innen an MHH Hannover, Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Klinikum Region Hannover.
  • Angestellte Zahntechniker/innen im Labor.
  • Angestellte Psychotherapeut/innen an MHH, UMG, LWL-Kliniken (Grenzregion NW).
  • VW-Werksärzt/innen und Werksärzt/innen von Wolfsburg, Salzgitter, Emden, Hannover.

Anerkennungsstelle

Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Niedersachsen (AEWB).

Quelle: NBildUG – voris.wolterskluwer-online.de. Rechtsstand 27.07.2026.

5 Tage/Jahr nach NBildUG — bis zu 20 Tage am Stück ansparbar (3 Jahre rückwirkend), sehr flexible Regel.