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Bildungsurlaub in Sachsen – ab 01.01.2027 bezahlte Fortbildungszeit.

Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz (in Kraft ab 01.01.2027) – ab 01.01.2027, geplant analog. Fortbildung mit fortlaufendem Gehalt, ohne Urlaubsverlust und mit voller Anerkennung.

Anerkannte Kurse ansehen

Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz (in Kraft ab 01.01.2027) – die drei Zahlen, die zählen

Anspruch aktuell

0

Geplant ab

2027

Tage / Jahr geplant

5

Habe ich Anspruch auf SäBiFG?

  1. 1

    1. Praxis-Größe: > 5 Mitarbeitende

    Der Betrieb muss mehr als 5 Beschäftigte haben. Kleinstbetriebe (≤5) sind je nach Bundesland ausgenommen – bei SäBiFG gilt dies ähnlich.

  2. 2

    2. Betriebszugehörigkeit: > 6 Monate

    Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten. Auszubildende haben denselben Anspruch, sofern der Ausbildungsbetrieb landesrechtlich verpflichtet ist.

  3. 3

    3. Kurs: landesrechtlich anerkannt

    Der Kurs muss als Bildungsveranstaltung nach SäBiFG anerkannt sein. Auf KursRadar bei jedem mehrtägigen Kurs sichtbar.

  4. 4

    Alle drei erfüllt? → Anspruch

    Dann stehen dir ab 01.01.2027 bezahlte Fortbildungszeit zu – zusätzlich zum Erholungsurlaub.

Bildungsurlaub-tauglich

Welche Themen für Bildungsurlaub in Sachsen infrage kommen

Direkt zur gefilterten Katalogansicht – mehrtägige Kurse mit Anerkennungspotenzial.

Alle mehrtägigen Kurse

Curriculum & Zertifikatslehrgänge

Zertifikatslehrgänge über mehrere Wochen – klassischer Bildungsurlaubs-Case.

Implantologie-Curriculum

First-Step- und Basis-Curricula, mehrtägig, DGI-nah.

Prophylaxespezialist:in

Prophylaxespezialist:in als 2–3 Wochen kompakter Lehrgang.

Praxis-Management

QM, Team-Führung, Praxismanagement – auch berufliche Weiterbildung ist meist anerkannt.

DVT & Strahlenschutz

DVT-Fachkunde als mehrtägiger Präsenz-Block, bundesweit anerkannt.

Notfall-Curriculum

Curriculum in Erster Hilfe, Notfallmanagement – mehrtägig.

Hände am Kalender bei Fortbildungsplanung (Symbolbild, KI-generiert)
Bildungsurlaub in Ruhe planen – 6-Wochen-Frist beachten, sonst kein Anspruch.

So beantragst du Bildungsurlaub in Sachsen

  1. 1

    1. Anerkannten Kurs finden

    In der KursRadar-Suche „Sachsen“ + „mehrtägig“ setzen – mit Anerkennungs-Hinweis bei jedem Kurs.

  2. 2

    2. Antrag stellen

    Schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber, mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn, mit Kursbeschreibung und Anerkennungs-Nachweis.

  3. 3

    3. Freigabe oder Widerspruch

    Arbeitgeber muss innerhalb von 3 Wochen antworten. Ablehnung nur bei zwingenden betrieblichen Belangen möglich.

  4. 4

    4. Nachweis sichern

    Nach dem Kurs erscheint die Bescheinigung automatisch im KursRadar-Fortbildungskonto – praktisch für Kammer- und Landesbehörden-Nachweis.

Welches Format ist Bildungsurlaub-tauglich in Sachsen?

Nicht jedes Format qualifiziert für Bildungsurlaub – SäBiFG erwartet zusammenhängende Kurstage mit strukturiertem Curriculum.

Curriculum

Zertifikatslehrgänge & Curricula über mehrere Wochen – der Klassiker für Bildungsurlaub.

Präsenz-Block

Präsenz-Kurse ab 5 zusammenhängenden Tagen, meist in Dresden, Leipzig, Chemnitz.

Blick von hinten in ein volles Fortbildungs-Auditorium (Symbolbild, KI-generiert)

Hybrid mit Präsenz

Hybrid-Kurse mit Präsenz-Anteil qualifizieren, wenn der Präsenz-Block zusammenhängend ist.

Online (mit Nachweis)

Reine Online-Webinare & On-Demand: schwierig – meist nur bei zusammenhängendem Live-Teilnahme-Nachweis anerkannt.

Zuständige Behörde: Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (voraussichtlich) Details ab 2027 – Landesregierung Sachsen prüft aktuell den Gesetzentwurf Tel. wird festgelegt

Anerkennungsliste online Alle nach SäBiFG anerkannten Kurse sind bei der zuständigen Landesbehörde einsehbar. Auf KursRadar ist jeder mehrtägige Kurs mit dem aktuellen Status markiert – inklusive der Anerkennungs-Nummer, die dein Arbeitgeber im Antrag sehen will.

Musterantrag zum Kopieren

An [Name des Arbeitgebers]

Antrag auf Bildungsurlaub nach SäBiFG

Sehr geehrte/r [Anrede],

hiermit beantrage ich Bildungsurlaub nach dem Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz (in Kraft ab 01.01.2027) für die Zeit vom [Startdatum] bis [Enddatum].

  • Kurs: [Kurstitel]
  • Anbieter: [Anbieter, Vollname und Anschrift]
  • Kursdauer: [zusammenhängende Präsenztage]
  • Anerkennung: Sächsisches Staatsministerium für Kultus (voraussichtlich), Nr. [aus KursRadar]
  • Kursort: [Stadt / online]

Die Antwortfrist beträgt gemäß Landesgesetz drei Wochen. Ich bitte um schriftliche Bestätigung. Bei Ablehnung möchte ich die konkreten betrieblichen Belange, die dem Bildungsurlaub entgegenstehen, schriftlich mitgeteilt bekommen.

Mit freundlichen Grüßen [Name] [Datum]

In 3 Minuten zum Fortbildungskonto

Konto anlegen, Bildungsurlaub-taugliche Kurse merken, Nachweise automatisch sammeln – alles kostenfrei.

SäBiFG – im Vergleich zum Standard-Urlaub

Was Bildungsurlaub in der Zahnarztpraxis konkret verändert – für Arbeitnehmer:innen.

BereichOhne BildungsurlaubMit BildungsurlaubWas das für dich bedeutet
FortbildungstageAus Erholungsurlaub oder unbezahltab 01.01.2027 zusätzlich bezahltMehr Fortbildung ohne Urlaubsverlust
AnsparenNicht möglich – verfälltgeplant analogCurriculum oder Studienreise wird realistisch planbar
GehaltBei unbezahltem Frei: LohnausfallVoller Lohn läuft weiter (SäBiFG (i.K. 2027))Kein finanzieller Verlust durch Fortbildung
KursauswahlBeliebige KurseKurs muss nach SäBiFG anerkannt seinIn KursRadar bei jedem Kurs sichtbar
AntragsfristKurzfristig möglichMindestens 6 Wochen vor KursbeginnKurse rechtzeitig vorplanen

Bundesländer-Vergleich: Wer bekommt wie viele Tage?

Drei Anspruchs-Gruppen in Deutschland:

  • 10 Tage / 2 Jahre – Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz
  • 5 Tage / Jahr, ansparbar auf 10 T / 2 J – Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Kein gesetzlicher Anspruch (Stand 2026) – Bayern. Sachsen zieht zum 01.01.2027 nach (SäBiFG).

Details pro Bundesland – inklusive Antragsfrist und Sonderregeln – in der Tabelle unten. Sachsen hat bis Ende 2026 KEINEN gesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch. Ab 01.01.2027 gilt das SäBiFG – Details folgen.

Alle Bundesländer im Detail

Klick auf ein Bundesland führt zur passenden Landingpage. Antragsfristen sind Landesrecht – beim Detail-Kurs auf KursRadar prüfen.

BundeslandAnspruchAnsparbarAntragsfrist
Berlin10 Tage / 2 Jahrein 2 Kalenderjahren6 Wochen vor Beginn
Brandenburg10 Tage / 2 Jahrein 2 Kalenderjahren6 Wochen vor Beginn
Bremen10 Tage / 2 Jahrein 2 Kalenderjahren6 Wochen vor Beginn
Hamburg10 Tage / 2 Jahrein 2 Kalenderjahren6 Wochen vor Beginn
Rheinland-Pfalz10 Tage / 2 Jahrein 2 Kalenderjahren6 Wochen vor Beginn
Baden-Württemberg5 Tage / Jahrauf 10 T in 2 J8 Wochen vor Beginn
Hessen5 Tage / Jahrauf 10 T in 2 J6 Wochen vor Beginn
Mecklenburg-Vorpommern5 Tage / Jahrauf 10 T in 2 J6 Wochen vor Beginn
Niedersachsen5 Tage / Jahrauf 10 T in 2 J4 Wochen vor Beginn
Nordrhein-Westfalen5 Tage / Jahrauf 10 T in 2 J6 Wochen vor Beginn
Saarland5 Tage / Jahrauf 10 T in 2 J6 Wochen vor Beginn
★ Sachsen-Anhalt (diese Seite)5 Tage / Jahrauf 10 T in 2 J6 Wochen vor Beginn
Schleswig-Holstein5 Tage / Jahrauf 10 T in 2 J6 Wochen vor Beginn
Thüringen5 T (3 T für Azubis)auf 10 T in 2 J6 Wochen vor Beginn
★ Sachsen (ab 2027) (diese Seite)5 Tage / Jahrgeplant analogwird festgelegt
FAQ

Häufige Fragen zum Bildungsurlaub in Sachsen

Bei offenen Fragen hilft der Landeswebauftritt der zuständigen Behörde weiter.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Sachsen?

Angestellte in Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten, die mindestens 6 Monate im Arbeitsverhältnis sind. Kleinstbetriebe sind je nach Landesgesetz ausgenommen. Selbstständige Praxisinhaber:innen haben keinen eigenen Anspruch – der Anspruch gilt nur für Arbeitnehmer:innen.

Wie viele Tage stehen mir pro Jahr zu?

ab 01.01.2027 – geplant analog ansparbar. Nicht genutzte Tage aus dem Vorjahr können übertragen werden, wenn das Landesgesetz dies erlaubt (meist ja).

Welche Fortbildungen sind nach SäBiFG anerkannt?

Der Kurs muss als Bildungsveranstaltung anerkannt sein. Bei KursRadar ist bei jedem mehrtägigen Kurs der Anerkennungs-Status sichtbar. Nicht anerkannt sind reine Produktschulungen einzelner Hersteller ohne Bildungsauftrag – anerkannt sind meist Curricula, Zertifikatslehrgänge und strukturierte Fachfortbildungen.

Wie stelle ich den Antrag?

Schriftlich beim Arbeitgeber, mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Belangen erlaubt und muss binnen 3 Wochen schriftlich begründet werden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt.

Bekomme ich in dieser Zeit mein volles Gehalt?

Ja. Das Gehalt läuft nach SäBiFG (i.K. 2027) voll weiter – ohne Urlaubsverlust. Es handelt sich um bezahlte Freistellung, nicht um zusätzlichen Urlaub.

Gilt das auch für Auszubildende?

Ja, sofern der Ausbildungsbetrieb landesrechtlich verpflichtet ist. Berufsschule zählt nicht mit rein. Auszubildende haben teilweise reduzierten Anspruch – z.B. in Thüringen 3 statt 5 Tage.

Muss der Arbeitgeber jeden Kurs genehmigen?

Nein. Der Arbeitgeber kann nur bei zwingenden betrieblichen Belangen ablehnen – z.B. wenn zeitgleich mehrere Kolleg:innen abwesend wären. Die Wahl des Kurses (Thema, Anbieter) liegt bei dir, solange er landesrechtlich anerkannt ist.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber nicht antwortet?

Wenn der Arbeitgeber nicht binnen 3 Wochen schriftlich ablehnt, gilt der Antrag in den meisten Bundesländern als genehmigt. Diese sog. Genehmigungsfiktion ist im jeweiligen Landesgesetz geregelt und schützt Arbeitnehmer:innen vor Verzögerungstaktik.

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