Weiterbildung fördern lassen — bis zu 100 % über die Bundesagentur für Arbeit
Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) macht es möglich: Für Weiterbildungen deiner ZFA und Praxismitarbeiter kann die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Kurskosten übernehmen — plus einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Voraussetzung ist eine AZAV-Zertifizierung des Kurses.
Passende Weiterbildungen ansehenWas das Qualifizierungschancengesetz möglich macht
Bis zu 100 % Kostenübernahme
In Praxen mit unter 10 Mitarbeitenden trägt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildungskosten in voller Höhe.
Arbeitsentgeltzuschuss
Zusätzlich kann ein Zuschuss zum Lohn während der Weiterbildung gezahlt werden — bis zu 75 % je nach Betriebsgröße.
AZAV-Zertifizierung nötig
Gefördert werden ausschließlich Kurse mit AZAV-Zulassung — meist Fernlehrgänge und mehrmonatige Aufstiegs-Weiterbildungen.
Alle zwei Jahre möglich
Die letzte staatlich geförderte Weiterbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Was steckt hinter dem Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist seit 2019 in Kraft und wurde mehrfach nachgeschärft. Es soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre bereits beschäftigten Mitarbeiter für den digitalen und strukturellen Wandel weiterzuqualifizieren — ohne dass für die Weiterbildung ein Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit nötig wird.
Für Zahnarztpraxen ist die Regelung besonders relevant, weil sich das Berufsbild der ZFA rasant verändert: Abrechnung, Praxismanagement, digitale Dokumentation, Patientenkommunikation, Prophylaxe. Die Bundesagentur für Arbeit trägt einen Teil dieser Weiterbildungskosten und beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen sogar am Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit.
Wichtig: Weder KursRadar noch die Weiterbildungsanbieter entscheiden über die Förderung. Die Prüfung des Einzelfalls liegt bei der örtlichen Agentur für Arbeit — konkret beim Arbeitgeber-Service.
Fördersätze nach Betriebsgröße
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt maßgeblich von der Größe deiner Praxis ab. Kleine Praxen werden besonders stark unterstützt.
| Betriebsgröße | Kurskosten (max.) | Arbeitsentgeltzuschuss (max.) | |---|---|---| | Unter 10 Beschäftigte | bis 100 % | bis 75 % | | 10 bis 249 Beschäftigte | bis 50 % | bis 50 % | | Ab 250 Beschäftigte | bis 25 % | bis 25 % |
Die genannten Werte sind Höchstsätze. Die konkrete Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall unter Berücksichtigung des jeweiligen Weiterbildungsziels und der individuellen Situation der Praxis.
So läuft die Antragstellung
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1. Weiterbildung auswählen
Wähle einen AZAV-zertifizierten Kurs, der zur beruflichen Entwicklung deiner Mitarbeiterin passt. AZAV-Fernlehrgänge findest du z.B. bei spezialisierten Weiterbildungsakademien für ZFA-Aufstieg, Prophylaxe-Assistenz oder Praxismanagement.
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2. Arbeitgeber-Service kontaktieren
Rufe den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit an: 0800 45555 20 (kostenfrei). Alternativ vereinbarst du einen Termin bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit.
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3. Antrag stellen
Der Arbeitgeber-Service prüft den Fall und stellt bei Bewilligung einen Bildungsgutschein aus. Der Antrag muss **vor** Weiterbildungsbeginn gestellt und bewilligt sein — nachträglich ist keine Förderung möglich.
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4. Weiterbildung starten
Nach Bewilligung startet die Weiterbildung. Die Förderung fließt entweder direkt an den Weiterbildungsanbieter (Kurskosten) oder als Zuschuss zum monatlichen Arbeitsentgelt an dich als Arbeitgeber.
Nicht jede Fortbildung ist förderfähig — was wirklich zählt
Wichtig zu wissen: Die typischen ein- bis zweitägigen Präsenz-Fortbildungen mit CME-Punkten, wie sie Zahnärzte für die 125-Punkte-Pflicht besuchen, sind in der Regel nicht AZAV-zertifiziert und damit auch nicht förderfähig über das Qualifizierungschancengesetz.
Gefördert werden vor allem längere, strukturierte Weiterbildungen mit AZAV-Zulassung:
- ZFA-Quereinstieg über Fernlehrgang (für Personal ohne klassische ZFA-Ausbildung)
- Prophylaxe-Assistentin, ZMP, ZMF, DH als Aufstiegs-Weiterbildungen
- Praxismanagement-Weiterbildungen (wenn AZAV-zertifiziert)
- Digitalisierungs-Weiterbildungen für ZFA (wenn AZAV-zertifiziert)
Ob ein Kurs AZAV-zertifiziert ist, erkennst du entweder direkt auf der Website des Anbieters oder im Detail der Kursausschreibung. Frag im Zweifel beim Anbieter oder beim Arbeitgeber-Service der BA nach — bevor du den Antrag stellst.
Häufige Fragen zur Weiterbildungs-Förderung
Die Antworten hier sind allgemeine Orientierung. Die verbindliche Prüfung deines Einzelfalls macht immer die Agentur für Arbeit.
Muss meine Mitarbeiterin arbeitslos werden, um gefördert zu werden?
Nein. Gefördert werden **beschäftigte Mitarbeiter**, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Genau darin unterscheidet sich das Qualifizierungschancengesetz vom klassischen Bildungsgutschein für Arbeitssuchende.
Wie oft kann eine Mitarbeiterin gefördert werden?
Zwischen zwei geförderten Weiterbildungen müssen in der Regel mindestens zwei Jahre liegen. Die Bundesagentur prüft das anhand ihrer eigenen Förderhistorie.
Wer stellt den Antrag — Praxisinhaber oder Mitarbeiterin?
Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt, also von der Praxis. Die Weiterbildung muss betrieblich veranlasst sein und im Einklang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
Was passiert, wenn die Mitarbeiterin nach der Weiterbildung kündigt?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Rückzahlungspflicht bei Kündigung. Viele Praxen vereinbaren aber eine Bindungsklausel im Weiterbildungsvertrag. Lass dich vor Antragstellung arbeitsrechtlich beraten.
Ist die Beratung durch die Agentur für Arbeit kostenlos?
Ja. Der Arbeitgeber-Service ist ein kostenfreies Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit. Erreichbar unter 0800 45555 20.
Sind KursRadar-Kurse automatisch förderfähig?
Nein — die Förderfähigkeit hängt an der AZAV-Zertifizierung des einzelnen Kurses. Wir arbeiten daran, AZAV-Kennzeichnungen künftig transparent im Kursfilter auszuweisen. Bis dahin bitte im Zweifel beim Anbieter direkt nachfragen.
Neue geförderte Weiterbildungen per E-Mail
Wir informieren dich, sobald wir AZAV-zertifizierte Weiterbildungen für Zahnarztpraxen ins Portal aufnehmen.