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Heilpraktiker-Fortbildung 2026 – Methoden, Anerkennung, Anbieter

Die Fortbildungslandschaft für Heilpraktiker:innen ist fragmentiert: Schulen, Berufsverbände, einzelne Dozent:innen, Online-Akademien – jeder mit eigener Suche. KursRadar bündelt das auf einer Plattform. Wir bauen die Heilpraktiker-Sparte gerade auf – die ersten Listings sind für Sommer 2026 geplant. Newsletter-Alert sichert dir den Start.

Auf den HP-Start vormerken lassen

Heilpraktiker:in – das Berufsbild und sein Fortbildungs-Rahmen

Heilpraktiker:innen üben in Deutschland nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) von 1939 Heilkunde ohne Approbation aus. Die Berufszulassung erfolgt nach einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt (umgangssprachlich „HP-Prüfung") – sie ist keine staatliche Ausbildung, sondern ein Zulassungsverfahren.

Eingeschränkte Heilpraktiker-Berechtigungen gibt es für Psychotherapie (HPG) und Physiotherapie (sektoraler HP).

Im Gegensatz zu Ärzt:innen, Zahnärzt:innen oder Psychotherapeut:innen besteht für Heilpraktiker:innen keine gesetzliche Fortbildungspflicht über § 95d SGB V. In der Praxis gelten aber die Empfehlungen der Berufsverbände:

  • BDH – Bund Deutscher Heilpraktiker
  • FDH – Freie Heilpraktiker e.V.
  • VDH – Verband Deutscher Heilpraktiker
  • VUH – Verband unabhängiger Heilpraktiker
  • FH – Fachverband Deutscher Heilpraktiker

Die meisten Verbände machen kontinuierliche Fortbildung zur Mitgliedschaftsvoraussetzung – als Orientierung gelten 40–80 Stunden pro Jahr.

Anerkannte Methoden im Überblick

Phytotherapie – Heilpflanzenkunde, Rezeptur und Indikationen. Curricula bei der Bundesärztekammer-anerkannten Gesellschaft für Phytotherapie und in Berufsverbands-Akademien (BDH, FDH).

Homöopathie – nach Hahnemann. Klassische Curricula bei der Deutschen Zentralvereinigung homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und beim Deutschen Zentralverein homöopathischer Heilpraktiker (DZHH); Zertifizierung „klassische Homöopathie" als Standard.

Akupunktur und TCM (Traditionelle Chinesische Medizin) – mehrjährige Curricula (typisch 3–4 Jahre berufsbegleitend) bei TCM-Akademien (z.B. AGTCM, DÄGfA, SMS) mit Hands-on-Praxis und supervidierten Behandlungen.

Osteopathie (im HP-Rahmen) – fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung an staatlich anerkannten Schulen (z.B. SKOM, Osteopathie Schule Deutschland), Voraussetzung für Berufsverbands-Mitgliedschaft (BDOÄ, VOD).

Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG) – eigene Methoden-Curricula: Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie für HP, traumatherapeutische Verfahren, EMDR (über IFE-EMDR auch für HP zugänglich).

Naturheilverfahren breiter – Bioresonanz, Bach-Blüten, anthroposophische Medizin, Ausleitungs- und Entgiftungs-Konzepte. Hier ist die Akkreditierungs-Landschaft besonders heterogen.

KursRadar bündelt Fortbildungen aller anerkannten Anbieter, sobald die HP-Sparte live ist – filterbar nach Methode, Anbieter-Akkreditierung, Format und Region.

Status: HP-Sparte im Aufbau – erste Frühpartner committed

KursRadar ist seit April 2026 live, derzeit primär mit zahnmedizinischem Inventar. Für die Heilpraktiker-Sparte läuft das Veranstalter-Onboarding gerade an: erste Akademien und Berufsverbände sind im Gespräch, der sichtbare Listings-Start ist für Sommer 2026 geplant.

Was du jetzt schon hast:

  • Editorial-Wissen zu Methoden, Verbandsstandards und Aufstiegswegen (siehe oben und FAQs unten)
  • Newsletter-Alert – wir benachrichtigen dich, sobald die ersten Frühpartner-Kurse live sind

Du bist Veranstalter:in oder Schule? Schreib uns – wir nehmen aktuell Frühpartner für die Sommer-Welle 2026 auf, ohne Listing-Gebühr und mit erfolgsbasierter Provision.

Nein – im Heilpraktikergesetz (HeilprG) gibt es keine gesetzliche Fortbildungspflicht wie für Ärzt:innen (§ 95d SGB V). In der Praxis verlangen aber die meisten Berufsverbände (BDH, FDH, VDH, VUH, FH) für die Mitgliedschaft einen Nachweis kontinuierlicher Fortbildung – typisch 40 bis 80 Stunden pro Jahr.

Für Heilpraktiker:innen für Psychotherapie (HPG) gilt das gleiche: keine gesetzliche Pflicht, aber Verbandsvoraussetzung. Praxen, die mit Privatversicherungen abrechnen, müssen gegebenenfalls einzelne PKV-Anforderungen erfüllen (z.B. Gebührenrahmenverordnung GebüH-Konformität).