Fortbildung bei der Landeszahnärztekammer akkreditieren – der Prozess als Veranstalter
Damit eure Fortbildung bei Zahnärzten offiziell Punkte wert ist, braucht ihr eine Akkreditierung durch die zuständige Landeszahnärztekammer. Diese Übersicht erklärt den Prozess: wann ihr sie braucht, an welche Kammer der Antrag geht, welche Unterlagen ihr vorbereitet und welche Fristen realistisch sind.
Fortbildung auf KursRadar anlegenDer Akkreditierungs-Prozess in Kennzahlen
Landeszahnärztekammern – eine ist für euch zuständig
17
typischer Vorlauf für die Akkreditierung
3–6 Wochen
A bis F in der BZÄK/DGZMK-Punktebewertungsrichtlinie
6 Kategorien
entspricht in Kategorie A einem Fortbildungspunkt
45 Min
Wann braucht ihr überhaupt eine Akkreditierung?
Immer dann, wenn eure Fortbildung offiziell Fortbildungspunkte wert sein soll – also wenn ihr euren Teilnehmer:innen ein Zertifikat ausstellt, mit dem sie ihre Pflicht nach § 95d SGB V (125 Punkte in 5 Jahren) nachweisen können. Ohne Kammer-Akkreditierung sind die Punkte auf eurem Zertifikat formal nicht gültig – und werden von der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung beim Punktenachweis nicht anerkannt.
Nicht nötig ist eine Akkreditierung, wenn ihr:
- rein werbliche Veranstaltungen (Produkt-Präsentationen, Hausmessen ohne Lehrgehalt) durchführt
- interne Mitarbeiter-Schulungen anbietet
- Fortbildungen explizit ohne Punktzahl ausweist (einige kommerzielle Formate verzichten bewusst darauf)
Fast immer sinnvoll ist die Akkreditierung, wenn ihr Zahnärzte als Zielgruppe habt – denn ohne Punktzahl buchen die meisten Fachkräfte eure Fortbildung schlicht nicht. Für ZFA-/DH-Fortbildungen ist die Punktzahl ebenfalls üblich, auch wenn die 95d-Pflicht dort nicht greift.
Quelle: § 95d SGB V · BZÄK/DGZMK-Punktebewertungsrichtlinie.
An welche Kammer geht der Antrag?
Grundsatz: Die Kammer, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet. Für reine Online-Formate ohne festen Veranstaltungsort ist in der Regel die Kammer des Veranstalter-Sitzes zuständig. Für mehrtägige Veranstaltungen an mehreren Orten oft die Kammer des Hauptveranstaltungsorts.
Die 17 Landeszahnärztekammern haben leicht unterschiedliche Verfahren und Antragsformulare. Grundsätzlich gilt aber: Eine durch eine Kammer vergebene Punktzahl wird bundesweit anerkannt, weil alle Kammern nach der gemeinsamen BZÄK/DGZMK-Richtlinie bewerten.
Praktisch: Wenn ihr unsicher seid, welche Kammer zuständig ist, hilft meist ein Anruf bei der Fortbildungs-Abteilung der Kammer, in deren Gebiet ihr euren Sitz habt. Die klären, ob sie zuständig sind oder ob die Veranstaltungsort-Kammer übernimmt.
Quelle: Fortbildungsordnungen der jeweiligen LZK (publiziert auf den Kammer-Webseiten).
Der Antrags-Prozess in 6 Schritten
- 1
1. Antragsformular bei eurer zuständigen Kammer besorgen
Jede LZK stellt ein eigenes Formular bereit – teilweise online ausfüllbar, teilweise als PDF. Die Formulare findet ihr im Fortbildungsbereich der jeweiligen Kammer-Website.
- 2
2. Programm, Lernziele und Dozent:innen vorbereiten
Pflichtangaben sind in der Regel: Thema, Lernziele, Programm mit Zeitplan, Dozent:innen-Qualifikation, Zielgruppe (Zahnärzte / ZFA / DH / Praxisteam), Format (Vortrag / Hands-on / Online / Hospitation), Veranstaltungsort/-art, Datum, geplante Teilnehmerzahl.
- 3
3. Antrag mindestens 3–6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen
Fristen variieren pro Kammer. Für größere Curricula oder Hands-on-Formate planen die Kammern mehr Prüfzeit ein. Rechtzeitige Einreichung sichert, dass ihr die Punktzahl vor der Buchungsphase kommunizieren könnt.
- 4
4. Kammer prüft und vergibt Punktzahl
Die Prüfung erfolgt nach der BZÄK/DGZMK-Punktebewertungsrichtlinie. Die Kammer legt die Kategorie (A bis F) und die Punktzahl fest. Ihr erhaltet einen Bescheid mit der vergebenen Punktzahl.
- 5
5. Fortbildung durchführen, Teilnehmerliste führen
Nach der Veranstaltung erstellt ihr die Teilnehmer-Zertifikate (mit Punktzahl, Kategorie, Thema, Datum, Dauer, Veranstalter) und – bei vielen Kammern – reicht ihr die Teilnehmerliste bei der Kammer ein.
- 6
6. Kammer bucht Punkte auf Konten der Teilnehmer:innen
Je nach Kammer gibt es elektronische Punktekonten der Mitglieder, auf die die Punkte direkt gebucht werden. In anderen Kammern sammeln die Teilnehmer:innen das Zertifikat selbst und legen es bei Bedarf der KZV vor.
Punkte-Kategorien A bis F – welche gilt für euer Format?
Die BZÄK/DGZMK-Punktebewertungsrichtlinie kennt sechs Kategorien. Welche greift, hängt vom Format eurer Fortbildung ab:
- Kategorie A – Vortrag/Seminar: 1 Punkt pro 45 Minuten strukturierter Fortbildung. Der häufigste Fall.
- Kategorie B – Interaktives Seminar mit praktischen Übungen: 1 Punkt pro 45 Minuten, mit Zuschlag für den Praxis-Anteil. Hands-on-Workshops.
- Kategorie C – Supervidierte Hospitation: Für begleitete praktische Fortbildung in einer Praxis oder Klinik.
- Kategorie D – Qualitätszirkel: 3 Punkte pro Sitzung, kollegiale Peergruppe mit strukturiertem Austausch.
- Kategorie E – Strukturiertes Selbststudium mit Lernkontrolle: 1 Punkt pro 60 Minuten, maximal 10 % der 125-Punkte-Gesamtzahl darüber erbringbar.
- Kategorie F – Sonstiges (Kongresse, Studientage): Pauschale Punktevergabe pro Veranstaltungstag.
Maximum pro Tag: typischerweise 8 Punkte, bei Kategorie F mit abweichender Regelung je nach Veranstaltungsformat.
Online-Fortbildungen: werden grundsätzlich wie Präsenz-Formate bewertet, wenn Interaktivität und ggf. Lernkontrolle gegeben sind. Reine aufgezeichnete Vorträge ohne Interaktion werden häufig in Kategorie E eingeordnet (10%-Cap).
Quelle: BZÄK/DGZMK-Punktebewertungsrichtlinie (letzte Fassung 2017 mit Online-Anpassungen 2020).
Was kostet die Akkreditierung?
Die Gebührenhöhe für Prüfung und Akkreditierung ist nicht bundeseinheitlich geregelt – jede Landeszahnärztekammer legt eigene Verwaltungsgebühren fest. Die Spanne reicht in der Praxis von kostenfrei (bei Veranstaltungen eigener Kammer-Mitglieder oder Fachgesellschaften) bis zu dreistelligen Beträgen pro Antrag.
Zusätzlich zur Antragsgebühr fallen auf eurer Seite meist Aufwände an für:
- Erstellung von Teilnahme-Zertifikaten mit allen Pflichtangaben
- Dokumentation der Teilnehmerliste
- Nachreichung an die Kammer
Verbindliche Auskunft zur konkreten Gebührenhöhe und zum Prüfprozess erteilt ausschließlich die für euch zuständige Landeszahnärztekammer. Die Gebührenordnung findet ihr in den meisten Fällen im Fortbildungsbereich der Kammer-Website publiziert.
Kooperationen mit Fachgesellschaften und wissenschaftlichen Verbänden
Nicht jede Fortbildung geht direkt zur Kammer. Ein verbreiteter Weg gerade bei spezialisierten Themen: Zusammenarbeit mit einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft, die ihrerseits die Akkreditierung bei der Kammer übernimmt oder deren Siegel die Punktevergabe erleichtert.
Typische Partner-Konstellationen:
- Implantologie-Fortbildungen mit DGZI (Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie) oder DGI (Deutsche Gesellschaft für Implantologie)
- Endodontie-Formate mit DGET (Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie)
- Parodontologie-Fortbildungen mit DGP (Deutsche Gesellschaft für Parodontologie)
- Prothetik-Workshops mit DGPro (Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien)
- Dentalhygieniker-Formate mit DGDH (Deutsche Gesellschaft für Dentalhygieniker)
Für Dentalunternehmen und Industrie-Fortbildungen ist die Kooperation mit einer Fachgesellschaft oder einer Kammer-Akademie meist unumgänglich – Hersteller selbst können keine Fortbildungspunkte vergeben.
Quelle: DGZMK-Übersicht der zahnmedizinischen Fachgesellschaften (dgzmk.de).
Online-Fortbildungen – was ihr beachten müsst
Seit der Online-Anpassung der BZÄK/DGZMK-Richtlinie 2020 sind reine Online-Fortbildungen offiziell punkt-fähig – aber mit Bedingungen. Die wichtigsten Prüfkriterien der Kammern:
- Interaktivität: Teilnehmer:innen müssen Fragen stellen oder in anderer Weise interagieren können. Reine Vortrags-Aufzeichnungen landen oft in Kategorie E (max. 10 % der 125 Punkte).
- Teilnahme-Nachweis: technische Dokumentation (Login, Zeitstempel, Abschluss-Button, ggf. Lernkontrolle) ist Pflicht. Kammer-Prüfung achtet darauf, dass die Punktzahl zur tatsächlichen Teilnahmezeit passt.
- Lernkontrolle: bei On-Demand-Formaten (Webinare die später angesehen werden) fast immer verlangt. Multiple-Choice oder vergleichbares.
- Datenschutz: DSGVO-konformer Umgang mit Teilnehmer-Daten ist Pflicht – Online-Plattform-Wahl darauf achten.
Quelle: BZÄK/DGZMK-Punktebewertungsrichtlinie, Online-Anpassungen (ab 2020).
Häufige Fragen aus der Veranstalter-Perspektive
Nein. Die Punktzahl wird von der zuständigen Landeszahnärztekammer nach der BZÄK/DGZMK-Richtlinie vergeben. Ihr könnt im Antrag eine erwartete Punktzahl vorschlagen; die Kammer prüft und entscheidet verbindlich.
KursRadar und eure Akkreditierung – unsere Rolle
KursRadar akkreditiert keine Fortbildungen. Die Punktvergabe läuft ausschließlich über die zuständige Landeszahnärztekammer – direkt zwischen euch und der Kammer. Wir übernehmen weder die Antragstellung, noch prüfen wir die Punktzahl eurer Veranstaltung nach.
Was wir machen: Nachdem eure Fortbildung akkreditiert ist, listet ihr sie auf KursRadar und bringt sie damit zu zahnmedizinischen Fachkräften – mit Punkt-Angabe, Datum, Ort, Referent:in, Preis und direkter Buchbarkeit. Je sauberer euer Kurs-Datensatz, desto besser die Sichtbarkeit in der Suche, in Alerts und zunehmend auch in AI-gestützten Suchantworten (Google AI Overview, ChatGPT).
Für den Akkreditierungs-Prozess selbst ist eure zuständige LZK der Ansprechpartner.
Quellen und rechtlicher Hinweis
Hauptquellen:
- § 95d SGB V (Fortbildungspflicht): gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95d.html
- Punktebewertungsrichtlinie der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)
- Fortbildungsordnungen der einzelnen Landeszahnärztekammern (publiziert auf den jeweiligen Kammer-Websites)
- Bundeszahnärztekammer: bzaek.de
- DGZMK: dgzmk.de (inkl. Übersicht der wissenschaftlichen Fachgesellschaften)
Stand der Information: 2. Oktober 2026.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Honorarberatung. Antragsverfahren, Fristen und Gebühren der Akkreditierung variieren pro Landeszahnärztekammer und können sich jederzeit ändern – verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich die für euch zuständige Landeszahnärztekammer. Für datenschutzrechtliche Aspekte von Online-Fortbildungen (DSGVO) sowie für steuerliche Fragen (Umsatzsteuer-Behandlung von Fortbildungs-Gebühren) empfehlen wir die Hinzuziehung eines Fachanwalts bzw. Steuerberaters. KursRadar übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der dargestellten Rechtslage; maßgeblich sind stets die genannten Primärquellen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.