
test
test
Alle 5 Jahre Pflicht gemäß § 48 StrlSchV. Vergleiche anerkannte Aktualisierungskurse nach Datum, Format, Bundesland und Preis — und schütze deine Praxis vor einem Röntgen-Stopp.
Jetzt Strahlenschutz-Kurse findenRund 73.000 niedergelassene Zahnärzte und über 50.000 ZFA in Deutschland arbeiten täglich mit Röntgenstrahlung — das macht die Strahlenschutz-Aktualisierung zu einer der nachfragestärksten Pflichtfortbildungen im Gesundheitswesen.
Wer in einer Zahnarztpraxis Röntgenaufnahmen anfertigt oder befundet, muss seine Strahlenschutz-Qualifikation regelmäßig erneuern. Die gesetzliche Grundlage bildet § 48 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz müssen alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Die Aktualisierung stellt sicher, dass alle Personen, die mit ionisierender Strahlung arbeiten, auf dem aktuellen Stand von Technik, Richtlinien und Strahlenschutz-Praxis bleiben. Sie ist keine freiwillige Fortbildung, sondern eine gesetzliche Pflicht — ohne gültige Aktualisierung dürfen keine Röntgenaufnahmen mehr angefertigt werden.
Die Fünf-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der letzten Aktualisierung (oder bei Ersterwerbern mit dem Datum des Fachkunde- bzw. Kenntnisnachweises). Wird die Frist überschritten, verfällt die Berechtigung.
Die Aktualisierungspflicht trifft beide Hauptgruppen in der Praxis — aber mit unterschiedlichen Anforderungen:
Zahnärztinnen und Zahnärzte (Fachkunde im Strahlenschutz) Praktisch jede niedergelassene Zahnärztin und jeder niedergelassene Zahnarzt verfügt über die Fachkunde, die während des Studiums erworben wird. Sie umfasst intraorale Aufnahmen, OPG, FRS und je nach Tätigkeit DVT. Aktualisierung alle 5 Jahre.
ZFA mit Röntgenschein (Kenntnisse im Strahlenschutz) ZFA, die eigenständig Röntgenaufnahmen anfertigen, brauchen den Röntgenschein und müssen die Kenntnisse alle 5 Jahre aktualisieren. ZFA-Kurse sind in der Regel kürzer (~2,5 Stunden) und als Präsenzveranstaltung oder online absolvierbar. Ohne gültige Aktualisierung darf die ZFA nicht mehr eigenständig röntgen — der Zahnarzt muss dann jede Aufnahme selbst anfertigen.
Kieferorthopäden (KFO) und MKG-Chirurgen KFO benötigen die Fachkunde-Aktualisierung identisch zu Zahnärzten. MKG-Chirurgen haben in der Regel sowohl die zahnärztliche als auch die ärztliche Fachkunde — beide müssen separat aktualisiert werden, ggf. mit unterschiedlichen Fristen.
Die Einhaltung wird von den 17 Landeszahnärztekammern überwacht, die jeweils eigene Vorgaben zur Anerkennung machen.
Die Strahlenschutz-Aktualisierung wird in vier Formaten angeboten. Welches für dich passt, hängt von Bundesland, Budget und Zeitplan ab.
Präsenz (4–8 Stunden, 80–250 €) In allen Bundesländern anerkannt. Direkter Austausch, praktische Übungen, sofortige Bescheinigung. Nachteil: Anfahrt, fester Termin, Praxisausfall.
Online-Live (Zoom, ~2,5–6 Stunden, 60–200 €) In den meisten Bundesländern anerkannt — Ausnahmen vorab prüfen. Kein Anfahrtsweg, flexible Teilnahme, Kamera meist Pflicht. Für ZFA häufig der Standard.
Hybrid (E-Learning + Präsenz, 80–200 €) Theorie vorab im eigenen Tempo, kürzerer Präsenz-Anteil (2–4 h). Wird von vielen Bundesländern anerkannt.
Reines E-Learning (selbstgesteuert, 50–150 €) Maximale Flexibilität, aber nicht in allen Bundesländern anerkannt. Vor Buchung unbedingt mit der zuständigen Kammer prüfen.
Markttrend: Hybrid-Formate werden zunehmend Standard. Live-Kurse mit Online-Nachbereitung kombinieren direkten Austausch und Flexibilität.
Tipp: Auf KursRadar zeigen wir nur Kurse, die von der jeweils zuständigen Stelle anerkannt sind. Filtere nach deinem Bundesland — und du siehst sofort, was für dich infrage kommt.
Seit 2023 gelten für die Digitale Volumentomographie (DVT, 3D-Röntgen) in vielen Bundesländern verschärfte Anforderungen.
Die DVT-Fachkunde wird zunehmend als eigenständiger Bereich behandelt: Ein normaler Strahlenschutz-Aktualisierungskurs deckt die DVT-Fachkunde nicht zwangsläufig ab. Einige Bundesländer verlangen einen eigenen DVT-Aktualisierungskurs mit spezifischen Inhalten zu Indikationsstellung, Bildgebung und Befundung. Die Frist beträgt ebenfalls 5 Jahre ab Erwerb oder letzter Aktualisierung.
Praxis-Tipp: Prüfe bei deiner Zahnärztekammer, ob dein Bundesland einen separaten DVT-Kurs verlangt — oder ob ein kombinierter Kurs (Strahlenschutz + DVT) akzeptiert wird. Auf KursRadar kannst du gezielt nach DVT-Aktualisierungskursen filtern, die beide Bereiche abdecken.
Die Konsequenzen einer versäumten Aktualisierung treffen die Praxis sofort:
Verlust der Röntgen-Berechtigung: Ohne gültige Aktualisierung dürfen weder Aufnahmen angefertigt noch befundet werden.
Praxis-Stillstand: In einer Zahnarztpraxis ohne Röntgen ist eine vollständige Diagnostik nicht möglich.
Bußgeld: Verstöße gegen die Strahlenschutzverordnung können geahndet werden.
Bei deutlicher Überschreitung (>2 Jahre): Die zuständige Stelle kann einen erneuten vollständigen Fachkundeerwerb verlangen — mit erheblich mehr Aufwand und Kosten.
Wer trägt die Kosten? Für angestellte Zahnärzte und ZFA übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Kursgebühren, da die Aktualisierung Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Praxisinhaber können die Kosten als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Einige Zahnärztekammern bieten vergünstigte oder kostenlose Aktualisierungskurse für Mitglieder an.
Bonus: Die meisten Strahlenschutz-Aktualisierungskurse werden mit 4–8 Fortbildungspunkten bewertet und zählen damit gleichzeitig auf die 125-Punkte-Pflicht für Zahnärzte gemäß § 95d SGB V (für ZFA gibt es keine entsprechende Punkte-Pflicht).