Brandschutzhelfer-Ausbildung für Zahnarztpraxen – Pflichtkurs & Termine 2026
Nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 muss jede Zahnarztpraxis ausgebildete Brandschutzhelfer:innen vorhalten – mindestens 5 % der Belegschaft. KursRadar listet alle anerkannten Präsenz-Kurse für Zahnarztpraxen, bundesweit und mit aktuellen Terminen.
Brandschutzhelfer-Kurse ansehenBrandschutzhelfer-Pflicht in der Zahnarztpraxis – die Rechtsgrundlage
Die Ausbildung von Brandschutzhelfer:innen ist für jede Zahnarztpraxis verpflichtend. Die maßgeblichen Vorgaben:
- ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände): Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfer:innen benennen und ausbilden lassen
- DGUV Information 205-023: Praxisleitfaden für Ausbildung, Inhalte und Auffrischung
- Mindestquote: 5 % der Belegschaft in Praxen mit normaler Brandgefährdung
- Auffrischung: alle 3–5 Jahre empfohlen, bei Veränderungen (Umbau, neue Mitarbeitende) früher
Wer die Pflicht ignoriert, riskiert haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen im Brandfall.
Aktuelle Brandschutzhelfer-Termine in deiner Region
KursRadar listet alle anerkannten Brandschutzhelfer-Ausbildungen für Zahnarztpraxen, sortiert nach Region und Termin. Aktuell prominent gelistet sind die NRW-Termine in Bielefeld, Köln und Essen – darüber hinaus findest du im Kurs-Verzeichnis weitere Standorte wie München, Dresden, Aachen und Plauen.
Du suchst einen Kurs in deiner Stadt? Filtere direkt im Kurs-Verzeichnis nach Postleitzahl oder Ort. Anbieter wie GERL Dental bieten regelmäßig regionale Termine über das Jahr verteilt.
Online oder Präsenz – was ist erlaubt?
Brandschutzhelfer-Ausbildungen bestehen aus theoretischem und praktischem Teil:
- Theorie (ca. 2–3 Stunden): Brandlehre, Brandgefahren in der Praxis, Verhalten im Brandfall, Erste Maßnahmen. Diese kann grundsätzlich auch online absolviert werden.
- Praxis (ca. 1–2 Stunden): Umgang mit Feuerlöschern, Löschübung am realen Brandobjekt – muss in Präsenz stattfinden.
Reine Online-Kurse erfüllen die DGUV-Vorgaben nicht. Achte bei der Kurswahl auf das Format „Präsenz" oder „Blended" (Theorie online, Praxis vor Ort).
Ja – nach ASR A2.2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfer:innen auszubilden. Die Pflicht greift ab dem ersten Mitarbeitenden. Auch in Einzelpraxen ist die Praxisinhaber:in selbst entsprechend zu schulen.