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CME-Punkte für Ärzte – Pflicht, EFN und Kammer-Meldung

Als Vertragsärzt:in brauchst du 250 CME-Fortbildungspunkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V). Der Nachweis erfolgt über die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) bei deiner Landesärztekammer. Diese Seite gibt dir die Übersicht über Anforderungen, Meldewege und Fachrichtungen. KursRadar baut den Bereich Humanmedizin aktuell schrittweise auf — hinterleg dein Interesse, wir informieren dich, sobald akkreditierte Fortbildungen in deinem Fachgebiet verfügbar sind.

Was sind CME-Punkte und wie viele brauchst du?

Vertragsärzt:innen sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Regelung im Überblick:

  • 250 Punkte in jeweils 5 Jahren (§ 95d SGB V)
  • Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
  • Anerkannte Kurse werden von den Landesärztekammern zertifiziert (BÄK-Fortbildungsordnung)
  • Punkte werden über die EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer) automatisch ans Punktekonto gemeldet
  • Sowohl Präsenz- als auch Online-Kurse sind punktefähig

Wer den Nachweis nicht erbringt, riskiert Honorarkürzungen durch die KV.

So findest du die richtigen Kurse auf KursRadar

KursRadar zeigt dir bei jedem Kurs direkt die Anzahl der Fortbildungspunkte an. So geht's:

  1. Suche nach Fachgebiet, Stadt oder Datum
  2. Filtere nach Kursen mit Fortbildungspunkten
  3. Buche direkt beim Veranstalter

Alle gelisteten Kurse stammen von anerkannten Veranstaltern – Akademien, Universitätskliniken, Landesärztekammern und Fachgesellschaften wie DGIM, DGAI, DGU oder DGK. Bring zu jeder Veranstaltung deine EFN mit, dann landen die Punkte automatisch im Punktekonto deiner Kammer.

CME-Kategorien A–I: So werden ärztliche Fortbildungen bewertet

Die Bundesärztekammer (BÄK) unterscheidet neun Fortbildungskategorien:

  • Kategorie A – Vorträge, Seminare, Fortbildungskongresse mit Lernerfolgskontrolle (1 Punkt pro 45 Min., max. 8 P. pro Tag)
  • Kategorie B – Mehrtägige Fortbildungen wie Curricula, Zertifikatskurse, Kongresse
  • Kategorie C – Strukturiertes interaktives Selbststudium von Fachartikeln mit Lernerfolgskontrolle (1 P. pro Artikel)
  • Kategorie D – Interaktive Online-Fortbildung mit Lernerfolgskontrolle (1 Punkt pro 45 Min.)
  • Kategorie F – Hospitationen und Famulaturen
  • Kategorie G – Verfassen wissenschaftlicher Publikationen oder Referate
  • Kategorie H – Autoren-/Referententätigkeit bei Fortbildungen
  • Kategorie I – Tutorielle Tätigkeit, z.B. bei Curricula

Tipp: Mix aus mehreren Kategorien – ein bis zwei Kongresse pro Jahr für 30–40 Punkte, Online-CME für die Lücken, Fachartikel-CME aus den Wartezimmer-Pausen heraus.

Fortbildungspflicht und Konsequenzen bei Nichterfüllung

Gesetzliche Grundlage: § 95d SGB V

Vertragsärzt:innen müssen gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung alle fünf Jahre mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Auch rein privat tätige Ärzt:innen sind über die Berufsordnung der jeweiligen Landesärztekammer zur Fortbildung verpflichtet.

Konsequenzen bei Nichterfüllung (§ 95d Abs. 3 SGB V):

  1. Erste Stufe: Nachfrist bis 2 Jahre – Honorarkürzung 10 %
  2. Zweite Stufe: Kürzung steigt auf 25 % des Honorars
  3. Letzte Konsequenz: Bei dauerhafter Nichterfüllung kann die Zulassung entzogen werden

Bei einem typischen Praxisumsatz bedeutet 10 % Kürzung mehrere tausend Euro pro Quartal – die Kosten für Fortbildungen sind dagegen marginal und steuerlich absetzbar.

CME-Punkte effizient sammeln: 4 Strategien für den Praxisalltag

250 Punkte in 5 Jahren = 50 Punkte pro Jahr. Mit der richtigen Planung gut erreichbar.

Strategie 1: Großkongresse gezielt planen 1 großer Fachkongress (z.B. DGIM-Internistenkongress, DGK-Jahrestagung, Anästhesiologen-Kongress) plus ein bis zwei Curriculum-Module pro Jahr bringen 30–60 Punkte. Mehrtägige Events sind effizienter als einzelne Abendvorträge.

Strategie 2: Online-CME für Flexibilität Modular aufgebaute Online-CME-Module (DocCheck, eRef, Deutsches Ärzteblatt CME) lassen sich abends absolvieren. Viele Webinare sind kostenlos – ideal zum Lückenfüllen.

Strategie 3: Fachzeitschriften-CME nebenbei 1 Punkt pro absolviertem Fragebogen (Deutsches Ärzteblatt, Der Internist, Anästhesist, MMW) – über 5 Jahre 20–40 Punkte ohne Reiseaufwand.

Strategie 4: EFN konsequent nutzen + jährlich prüfen EFN bei jeder Veranstaltung mitbringen, dann landet alles automatisch im Punktekonto. Punktestand mindestens 1× jährlich im Fortbildungsportal deiner Kammer prüfen, nicht kurz vor Fristende nachholen.

Die gesetzliche Fortbildungspflicht im deutschen Gesundheitswesen ist nach Berufsgruppe geregelt:

  • Ärzte: 250 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, Landesärztekammer, EFN-System).
  • Zahnärzte: 125 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, KZBV / Zahnärztekammer).
  • Psychotherapeut:innen: 250 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, Psychotherapeutenkammer).
  • ZFA: Keine bundeseinheitliche Stundenzahl-Pflicht. Verbindlich ist die Strahlenschutz-Aktualisierung alle 5 Jahre nach § 49 StrlSchV; darüber hinaus gilt die berufsrechtliche Fortbildungsempfehlung der BZÄK und arbeitsrechtliche Pflichten je Arbeitgeber.

Für Vertragsärzt:innen, -zahnärzt:innen und -psychotherapeut:innen droht bei Nicht-Erfüllung Honorarkürzung von 10 % ab dem ersten Folgequartal und 25 % ab dem vierten Folgequartal (§ 95d Abs. 3 SGB V).