CME-Punkte Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) – 250 Punkte & EFN
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) verwaltet das Fortbildungspunktekonto bayerischer Ärzt:innen über die EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer). Pflicht: 250 CME-Punkte in 5 Jahren nach § 95d SGB V für Vertragsärzt:innen. Diese Seite gibt dir die Übersicht der Anforderungen, Meldewege und Nachweisverfahren. KursRadar baut den Bereich Humanmedizin aktuell auf — hinterleg dein Interesse, wir informieren dich bei neuen BLÄK-anerkannten Fortbildungen.
CME-Pflicht der Bayerischen Landesärztekammer im Detail
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) mit Sitz in München verwaltet die Fortbildungspflicht für rund 90.000 Mitglieder. Für Vertragsärzt:innen gilt § 95d SGB V: 250 CME-Punkte in 5 Jahren, beginnend mit der vertragsärztlichen Zulassung. Die BLÄK akkreditiert Fortbildungen nach der Fortbildungsordnung in den Kategorien A bis I:
- Kategorie A – Vorträge und Diskussionen (1 Punkt pro Stunde, max. 8 / Tag)
- Kategorie B – mehrtägige Kongresse und Curricula (höhere Punktedichte)
- Kategorie C – Workshops und Seminare mit Lernerfolgskontrolle
- Kategorie D – Qualitätszirkel und kollegiale Diskussion
- Kategorie F – Tutorielle eLearning-Module mit Erfolgskontrolle
- Kategorie G – Hospitationen
- Kategorie H – Vorträge und Publikationen als Referent:in / Autor:in
- Kategorie I – Selbststudium (Fachliteratur, anrechenbar in begrenztem Umfang)
Die EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer) ist der 15-stellige Barcode auf dem BLÄK-Ausweis und enthält die persönliche Mitgliedsnummer.
EFN-System: So funktioniert die automatische Punktemeldung
Die EFN ist das digitale Rückgrat der CME-Meldung in Deutschland. Bei jeder Fortbildung wird der EFN-Barcode (auf dem Arztausweis oder als Etikett) gescannt; der Veranstalter übermittelt die Teilnahme an den Einheitlichen Informationsverteiler (EIV), der die Punkte dem zuständigen Landeskammerkonto gutschreibt – bei BLÄK-Mitgliedern automatisch auch Fortbildungen aus anderen Bundesländern.
Im BLÄK-Mitgliederbereich (Meine BLÄK) siehst du den aktuellen Punktestand, das laufende 5-Jahres-Fenster und ein vollständiges Buchungsprotokoll. Punkte aus dem Ausland müssen mit Original-Zertifikat einzeln beantragt werden.
Die gesetzliche Fortbildungspflicht im deutschen Gesundheitswesen ist nach Berufsgruppe geregelt:
- Ärzte: 250 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, Landesärztekammer, EFN-System).
- Zahnärzte: 125 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, KZBV / Zahnärztekammer).
- Psychotherapeut:innen: 250 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, Psychotherapeutenkammer).
- ZFA: Keine bundeseinheitliche Stundenzahl-Pflicht. Verbindlich ist die Strahlenschutz-Aktualisierung alle 5 Jahre nach § 49 StrlSchV; darüber hinaus gilt die berufsrechtliche Fortbildungsempfehlung der BZÄK und arbeitsrechtliche Pflichten je Arbeitgeber.
Für Vertragsärzt:innen, -zahnärzt:innen und -psychotherapeut:innen droht bei Nicht-Erfüllung Honorarkürzung von 10 % ab dem ersten Folgequartal und 25 % ab dem vierten Folgequartal (§ 95d Abs. 3 SGB V).