Fortbildungspunkte Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) – 125 Punkte 2026
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) führt das Fortbildungspunktekonto für Zahnärzt:innen in Bayern. Für Vertragszahnärzt:innen gilt § 95d SGB V: 125 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. KursRadar listet alle BLZK- und BZÄK-/DGZMK-anerkannten Fortbildungen (Implantologie, Endodontie, Paro, Ästhetik) bundesweit mit der korrekten Punktebewertung.
Fortbildungspflicht der BLZK Bayern verständlich erklärt
Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) mit Sitz in München vertritt rund 13.500 Zahnärzt:innen in Bayern. Für Vertragszahnärzt:innen gilt § 95d SGB V: 125 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. Der Zyklus beginnt am Tag der vertragszahnärztlichen Zulassung. Wer das Punktekonto nicht erfüllt, riskiert Honorarkürzung (10 % ab dem ersten, 25 % ab dem vierten Folgequartal) und nach zwei Jahren das Zulassungsentzugsverfahren.
Die BLZK ist gleichzeitig Trägerin der eazf – Akademie für Zahnärztliche Fortbildung in München. Punktebewertung erfolgt nach BZÄK-/DGZMK-Empfehlung und ist bundesweit einheitlich:
- Online-Selbststudium: maximal 4 Punkte pro Lerneinheit
- Strukturierter Präsenztag: typisch 6–8 Punkte
- Hands-on-Tag mit Lernerfolgskontrolle: typisch bis 12 Punkte je Tag (bei intensivem Workshop-Anteil)
- Mehrtägige Curricula: kumulierte Punkte gemäß Anbieter-Akkreditierung
Meldung an die BLZK und Online-Punktekonto
BLZK-Mitglieder verwalten ihr Punktekonto über das geschützte Mitgliederportal. Veranstalter, die bei der BLZK akkreditiert sind, übermitteln Teilnahmen direkt. Fortbildungen anderer Landeszahnärztekammern werden bei der BLZK ohne Einzelantrag anerkannt, sofern die Punktebewertung nach BZÄK-Empfehlung erfolgte.
Selbststudium muss aktiv über das Selbsterklärungsformular gemeldet werden und ist nach BZÄK-Empfehlung nur in begrenztem Umfang auf das Punktekonto anrechenbar. Teilnahmebescheinigungen sollten 5 Jahre archiviert werden, da die Kammer Stichproben prüft.
Die gesetzliche Fortbildungspflicht im deutschen Gesundheitswesen ist nach Berufsgruppe geregelt:
- Ärzte: 250 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, Landesärztekammer, EFN-System).
- Zahnärzte: 125 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, KZBV / Zahnärztekammer).
- Psychotherapeut:innen: 250 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, Psychotherapeutenkammer).
- ZFA: Keine bundeseinheitliche Stundenzahl-Pflicht. Verbindlich ist die Strahlenschutz-Aktualisierung alle 5 Jahre nach § 49 StrlSchV; darüber hinaus gilt die berufsrechtliche Fortbildungsempfehlung der BZÄK und arbeitsrechtliche Pflichten je Arbeitgeber.
Für Vertragsärzt:innen, -zahnärzt:innen und -psychotherapeut:innen droht bei Nicht-Erfüllung Honorarkürzung von 10 % ab dem ersten Folgequartal und 25 % ab dem vierten Folgequartal (§ 95d Abs. 3 SGB V).