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OPK-Fortbildungspunkte – Pflicht, Musterordnung, Meldeweg

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) vertritt Psychotherapeut:innen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für Vertragspsychotherapeut:innen gilt § 95d SGB V: 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren, nachgewiesen nach der OPK-Musterordnung. KursRadar baut den Psychotherapie-Bereich aktuell auf — hinterleg dein Interesse (EMDR, VT, Schema, Trauma), wir melden uns, sobald neue OPK-anerkannte Kurse verfügbar sind.

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und ihre fünf Bundesländer

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) mit Sitz in Leipzig ist die gemeinsame Kammer der Psychotherapeut:innen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Sie vertritt rund 4.500 Mitglieder und ist für die Akkreditierung von Fortbildungen und die Verwaltung des Punktekontos zuständig.

Die Fortbildungspflicht folgt § 95d SGB V: 250 Punkte in 5 Jahren für niedergelassene Vertragspsychotherapeut:innen. Privatpsychotherapeut:innen unterliegen der berufsrechtlichen Fortbildungspflicht der OPK-Berufsordnung. Punkte aus Veranstaltungen anderer Psychotherapeutenkammern werden in der Regel ohne erneute Akkreditierung anerkannt.

Fortbildungspunkte im OPK-Gebiet melden und nachweisen

OPK-akkreditierte Veranstalter melden Teilnahmen über das digitale Meldeportal der Kammer. Im OPK-Mitgliederbereich lässt sich das Punktekonto live einsehen, Fortbildungen aus anderen Kammern (z. B. PTK NRW, PTK Berlin) können dort hinterlegt werden. Für Selbststudium, kollegiale Intervision und Hospitation gilt das Antragsverfahren nach OPK-Musterordnung.

Bei mehreren Berufstätigkeiten in verschiedenen Bundesländern muss in der Regel die OPK-Mitgliedschaft am Hauptberufssitz gewählt werden.

Die gesetzliche Fortbildungspflicht im deutschen Gesundheitswesen ist nach Berufsgruppe geregelt:

  • Ärzte: 250 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, Landesärztekammer, EFN-System).
  • Zahnärzte: 125 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, KZBV / Zahnärztekammer).
  • Psychotherapeut:innen: 250 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, Psychotherapeutenkammer).
  • ZFA: Keine bundeseinheitliche Stundenzahl-Pflicht. Verbindlich ist die Strahlenschutz-Aktualisierung alle 5 Jahre nach § 49 StrlSchV; darüber hinaus gilt die berufsrechtliche Fortbildungsempfehlung der BZÄK und arbeitsrechtliche Pflichten je Arbeitgeber.

Für Vertragsärzt:innen, -zahnärzt:innen und -psychotherapeut:innen droht bei Nicht-Erfüllung Honorarkürzung von 10 % ab dem ersten Folgequartal und 25 % ab dem vierten Folgequartal (§ 95d Abs. 3 SGB V).