CME-Punkte für Psychotherapeut:innen – Pflicht und Kammer-Meldung
Approbierte Psychotherapeut:innen müssen alle 5 Jahre 250 Fortbildungspunkte (CME) nachweisen – verankert in § 95d SGB V und den Berufsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern. Diese Seite gibt dir die Übersicht der kammerspezifischen Anforderungen und Meldewege in DACH. KursRadar baut das Psychotherapie-Kursangebot aktuell auf — hinterleg dein Interesse (EMDR, Verhaltenstherapie, Schematherapie, Traumatherapie, Tiefenpsychologie), wir informieren dich bei neuen zertifizierten Fortbildungen.
Was sind CME-Punkte und wie viele brauchst du?
Approbierte Psychotherapeut:innen sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Regelung im Überblick:
- 250 Punkte in jeweils 5 Jahren (§ 95d SGB V – analog zu Vertragsärzt:innen)
- Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
- Anerkannte Kurse werden von den Landespsychotherapeutenkammern zertifiziert (BPtK-Musterordnung)
- Sowohl Präsenz- als auch Online-Kurse sind punktefähig
Wer den Nachweis nicht erbringt, riskiert Honorarkürzungen durch die KV.
So findest du die richtigen Kurse auf KursRadar
KursRadar zeigt dir bei jedem Kurs direkt die Anzahl der Fortbildungspunkte an. So geht's:
- Suche nach Methode (EMDR, VT, Schema, Trauma …), Stadt oder Datum
- Filtere nach Kursen mit Fortbildungspunkten
- Buche direkt beim Veranstalter
Alle gelisteten Kurse stammen von anerkannten Veranstaltern – Akademien, Instituten, Landespsychotherapeutenkammern und Fachgesellschaften wie DGPs, DPtV oder DeGPT.
CME-Kategorien für Psychotherapeut:innen
Die Landespsychotherapeutenkammern erkennen Fortbildungen nach BPtK-Musterordnung in mehreren Kategorien an:
- Kategorie A – Vorträge / Seminare mit Lernerfolgskontrolle (1 Punkt pro 45 Min., max. 8 P. pro Tag)
- Kategorie B – Mehrtägige Fortbildungen mit Lernerfolgskontrolle (Curricula, Zertifikatskurse, Kongresse)
- Kategorie C – Selbststudium von Fachliteratur mit Wissenstest (z.B. Psychotherapeutenjournal): 1 Punkt pro Artikel
- Kategorie D – Interaktive Online-Fortbildungen mit Lernerfolgskontrolle: 1 Punkt pro 45 Min.
- Kategorie F – Hospitationen und supervidierte Praxistätigkeit
- Kategorie H – Autodidaktisches Lernen (Tutorials, Fachbücher, Podcasts): begrenztes Kontingent pro 3-Jahres-Zeitraum
Tipp: Mix aus mehreren Kategorien – Präsenz für fachlichen Austausch und Supervision, Online-Curricula für Flexibilität, Selbststudium als Ergänzung. Die genauen Punktzahlen variieren zwischen den Landeskammern – im Zweifel deine Kammer-Fortbildungsordnung prüfen.
Fortbildungspflicht und Konsequenzen bei Nichterfüllung
Gesetzliche Grundlage: § 95d SGB V
Vertragspsychotherapeut:innen müssen gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung alle fünf Jahre mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen – die Regelung gilt analog zu den Vertragsärzt:innen. Auch rein privat tätige Psychotherapeut:innen sind über die Berufsordnung der jeweiligen Landeskammer zur Fortbildung verpflichtet.
Konsequenzen bei Nichterfüllung (§ 95d Abs. 3 SGB V):
- Erste Stufe: Nachfrist bis 2 Jahre – Honorarkürzung 10 %
- Zweite Stufe: Kürzung steigt auf 25 % des Honorars
- Letzte Konsequenz: Bei dauerhafter Nichterfüllung kann die Zulassung entzogen werden
Bei einem typischen Praxisumsatz bedeutet 10 % Kürzung mehrere tausend Euro pro Quartal – die Kosten für Fortbildungen sind dagegen marginal und steuerlich absetzbar.
CME-Punkte effizient sammeln: 4 Strategien für den Praxisalltag
250 Punkte in 5 Jahren = 50 Punkte pro Jahr. Mit der richtigen Planung gut erreichbar.
Strategie 1: Jahrestagungen gezielt nutzen 1 großer Kongress (DPtV, DeGPT, DGPs) plus ein bis zwei Curriculum-Module pro Jahr bringen 30–60 Punkte. Mehrtägige Events sind effizienter als einzelne Abendvorträge.
Strategie 2: Online-Curricula für Flexibilität Modular aufgebaute Online-Curricula (z.B. EMDR-Stufe 1, Schematherapie-Grundkurs) lassen sich abends und am Wochenende absolvieren – ideal für Praxisinhaber:innen.
Strategie 3: Fachzeitschriften-CME nebenbei 1 Punkt pro absolviertem Fragebogen (Psychotherapeutenjournal, Verhaltenstherapie & Verhaltensmedizin, Psychotherapie im Dialog) – über 5 Jahre 20–30 Punkte ohne Reiseaufwand.
Strategie 4: Frühzeitig planen Punktestand mindestens 1× jährlich im Fortbildungsportal deiner Kammer prüfen, nicht kurz vor Fristende nachholen.
Methodenspezifische Curricula – DBT, Schematherapie, MBT, EMDR, TFP
Viele Vertiefungsausbildungen lassen sich anrechnen, wenn sie von einer Landeskammer zertifiziert sind. Die wichtigsten methodenspezifischen Curricula im deutschsprachigen Raum:
- Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) für Borderline: mehrstufige Curricula nach Marsha Linehan, häufig anerkannte Anbieter: AWP Freiburg, IFT Berlin. Grundkurs + Aufbau bringen typisch 50–80 Fortbildungspunkte.
- Schematherapie: ISST-D-konforme Curricula (Grundkurs + Vertiefung), anerkannte Anwender:innen-Zertifizierung mit zusätzlicher Supervision und Selbsterfahrung.
- Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT): strukturierte Ausbildung über mehrere Module, besonders relevant für Borderline und Persönlichkeitsstörungen.
- Transference-Focused Psychotherapy (TFP): psychodynamisches Curriculum bei Persönlichkeitsstörungen, oft 4–6 Module über 1–2 Jahre.
- EMDR: Stufe 1 + 2 bei einem EMDRIA-akkreditierten Trainer, gefolgt von 50 supervidierten Sitzungen.
Alle methodenspezifischen Curricula sind sowohl persönlich akkreditierbar (du wirst zertifizierte:r Anwender:in) als auch CME-punktefähig – auf KursRadar nach Methode filtern.
Die gesetzliche Fortbildungspflicht im deutschen Gesundheitswesen ist nach Berufsgruppe geregelt:
- Ärzte: 250 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, Landesärztekammer, EFN-System).
- Zahnärzte: 125 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, KZBV / Zahnärztekammer).
- Psychotherapeut:innen: 250 CME-Punkte in 5 Jahren (§ 95d SGB V, Psychotherapeutenkammer).
- ZFA: Keine bundeseinheitliche Stundenzahl-Pflicht. Verbindlich ist die Strahlenschutz-Aktualisierung alle 5 Jahre nach § 49 StrlSchV; darüber hinaus gilt die berufsrechtliche Fortbildungsempfehlung der BZÄK und arbeitsrechtliche Pflichten je Arbeitgeber.
Für Vertragsärzt:innen, -zahnärzt:innen und -psychotherapeut:innen droht bei Nicht-Erfüllung Honorarkürzung von 10 % ab dem ersten Folgequartal und 25 % ab dem vierten Folgequartal (§ 95d Abs. 3 SGB V).